Impressum

Tel.: +49 160 7859491

Mail: ralfscholl@winterkoenig.com

WinterKoenig | Ralf Scholl & Thomas Stellwag GbR

Koenigsheideweg 9b 12437 Berlin Deutschland

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WinterKoenig

§ 1. Vertragsgegenstand und Geltung

a) Firma: WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR, Berlin, Deutschland.

b) Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Firma (§ 1a), im Folgenden auch als „Verkäufer“ bezeichnet, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese werden jeder Auftragsbestätigung beigefügt und sind jederzeit auf der Webseite einsehbar.

www.winterkoenig.com

c) Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

d) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

e) Entgegenstehende oder von den AGB des Verkäufers abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

f) Die AGB des Verkäufers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

g) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

h) Kunden müssen über 18 Jahre alt sein.

 

§ 2. Vertragsabschluss

  1. DieDarstellungdesSortimentsvon WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin im Internet stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar.

  2. Angebot und Vertragsschluss:

a)  Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

b)  Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann der Verkäufer das Angebot innerhalb von 1 Woche annehmen.

c)  Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen und sonstige mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Bestellungen des Kunden sind für ihn bindende Angebote.

d)  Zeichnungen,Abbildungen,Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Unser Bestellformular (erhältlich bei WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin oder kann von unserer Website heruntergeladen werden).(Intern: Bestellformular verlinken)

4. Indem der Kunde per E-Mail oder in einer anderen in Abschnitt II, Absatz 2 dieser Bedingungen genannten Form eine Bestellung bei WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin aufgibt, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab.

Der Kunde erhält per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung.

WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin wird den Kunden über etwaige Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website gesondert informieren und ihm gegebenenfalls ein Gegenangebot unterbreiten. Darüber hinaus steht es uns frei, eine Bestellung zu bestätigen oder abzulehnen.

5. Der Vertrag kommt zustande, wenn WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin das Angebot annimmt. Die Annahme der Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren und Dienstleistungen. Eine Annahmeerklärung durch WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung nach § 151 Satz 1 BGB. Kann WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden auf elektronischem Wege mitgeteilt.

6. Bei Sonderanfertigungen behält sich WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin vor, eine entsprechende Anzahlung in Höhe von mindestens 1.500 Euro netto zu verlangen, die nach Eingang der Anzahlung bearbeitet wird.

7. Mit Bekanntgabe neuer Preise verlieren alle anderen (bisherigen) Preise, die für die jeweiligen Artikel gelten, ihre Gültigkeit. Die angegebenen Preise verstehen sich für private EU-Kunden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise beziehen sich ausschließlich auf das einzelne Produkt wie beschrieben, nicht jedoch auf weiteres Zubehör, Inhalt oder Dekoration.

 

§3. Lieferung

  1. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin liefert die bestellte Ware an die vom Kunden angegebene Adresse.

  2. Lieferzeiten:

    Die ungefähre Lieferzeit der bestellten Ware wird in der per E- Mail zugesandten Auftragsbestätigung angegeben. Da es sich bei den bestellten Instrumenten um Einzelanfertigungen aus verschiedenen Komponenten handelt, die ggf. auch nachträglich zugekauft werden, ist es nicht möglich, für jedes Instrument einen genauen Liefertermin zu bestimmen. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 6 Monate überschritten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Die Lieferung erfolgt zu den im Einzelfall angegebenen Versandkosten, die auf der Auftragsbestätigung und auf der Website von WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin aufgeführt sind.

    Die Versandkosten werden individuell berechnet, abhängig von den tatsächlichen Kosten und dem Bestimmungsort.

  4. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin behält sich technische Änderungen im Sinne der technischen Weiterentwicklung sowie Änderungen in Form und Farbe vor.

    Eventuelle Farbabweichungen zwischen der fotografischen Produktdarstellung im Internet oder im Katalog und der tatsächlichen Farbe sind technisch oder drucktechnisch bedingt. Holz ist ein empfindliches, individuelles Material, das immer individuelle Designs mit sich bringt.

  5. Angaben zum voraussichtlichen Liefertermin sind unverbindlich, sofern WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin dem Kunden im Einzelfall nicht ausdrücklich einen verbindlichen Termin schriftlich bestätigt hat.

 

§ 4. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermineoder-fristen bzw. Leistungstermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2.  Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Streik, Brand, Wasserschäden, Stromsperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Aussperrung, Materialmangel oder andere unabwendbare Ereignisse – auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – ganz oder teilweise verzögert, so ist der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrenübergang

1. a) Transportschäden/Verlust: Es wird keine Haftung übernommen, wenn die Beschädigung oder der Verlust nach dem Gefahrenübergang erfolgt.

b) Transportversicherung: Nur bei der erstmaligen Versendung des Instruments versichert der Verkäufer den Wert des Instruments.

2. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

3. Ist eine Holschuld vereinbart, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer auf den Kunden über.

4. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Käufer oder mit dem Eintritt des Annahmeverzuges des Käufers auf den Käufer über.

 

§ 6. Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht:

1. wenn die Ware individuell angefertigt wird, nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ferner besteht die Möglichkeit der individuellen Beratung per Telefon: 0049 (0)7161 9459700 oder E-Mail:ralfscholl@winterkoenig.com

2. bei der Lieferung von Waren, die individuell für den Kunden angefertigt werden oder nach Kundenwunsch personalisiert werden (z.B. besondere Kundenwünsche, die bei der Herstellung der Ware berücksichtigt werden)

a) bei der Lieferung von Sondergrößen und Sonderanfertigungen

3. wenn die Ware neu ist und dann gebraucht wurde.

 

§ 7 Auftragsstornierung, Auftragsänderung

  1. In allen Fällen, in denen es durch ein Verschulden des Kunden nicht zur Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes kommt, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

  2. Haftung für Schäden, die durch Auftragsstornierungen entstehen, wird nicht übernommen, wenn die Stornierung nicht in der Verantwortung des Verkäufers liegt.

  3. Das gleiche gilt, wenn der Kunde den Umfang des Auftrages nach Empfang der Auftragsbestätigung reduziert.

  4. Der Verkäufer muss sich in diesem Fall jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart, durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

  5. Zusatzaufträgesowie Änderungen des Leistungsumfangs vor bzw. während der Herstellungsphase sind vom Kunden gesondert zu erteilen.

  6. Änderungs-bzw. Zusatzaufträge sind in den Preisangaben der Auftragsbestätigung bzw. des Angebotes seitens des Verkäufers nicht enthalten und müssen besonders vergütet werden.

  7. Sie können den ursprünglichen Liefertermin verlängern. Wir informieren über die voraussichtliche Verlängerungsdauer. Deswegen müssen Zusatzaufträge stets schriftlich erfolgen, um bestätigt werden zu können.

Als Zusatzleistungen in diesem Sinne gelten insbesondere diejenigen Leistungen, die zur Anpassung des Liefergegenstandes entgegen der Spezifikation und den Vorgaben der Arbeitsgrundlage des Kunden durchgeführt werden sollen bzw. müssen.

 

§ 8 Eigenschaften des Holzes

  1. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten.

  2. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf zu berücksichtigen.

  3. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

  4. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

  5. Wir empfehlen, sich über die korrekte Wartung, fachgerechte Lagerung und richtige Pflege des Tonholzes zu informieren, z.B. auf einschlägigen Webseiten (Medien, große Händlerportale etc.), beim Tonholzhandel oder bei einem Fachmann, um die Eigenschaften des Holzes sowie den Klang und Wert Ihrer Gitarre zu erhalten.

  6. Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Pflege, Lagerung, Wartung und Gebrauch am Instrument entstehen können.

 

§ 9 Gewährleistung

Sachmangel

1. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an den Käufer nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, liegt ein Sachmangel vor, wenn sich die Ware nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

2. Die Garantie beträgt 3 Jahre ab Lieferung. Muss die Ware an den Hersteller zurückgesandt werden, übernimmt der Kunde das Risiko und die Versandkosten zum Herstellerstandort. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin haftet nicht für Schäden während der Rücksendung.

3. a) WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin haftet für Mängel, die bei der Übergabe der Ware vorhanden sind, während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

b) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin anzuzeigen. Sofern ein von WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin zu vertretender Mangel vorliegt, werden wir diesen nach unserer Wahl beseitigen oder Ersatz liefern.

c) Sollte die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen oder ist WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht bereit oder nicht in der Lage aus Gründen, die WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin zu vertreten hat, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises der betroffenen Sache zu verlangen.

d) Die Standard- Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt gegenüber Kaufleuten 12 Monate und gegenüber Verbrauchern 24 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang.

Die Veräußerung gebrauchter Sachen an Unternehmer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, bei Verbrauchern ist die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt.

4. Ist der Kunde Unternehmer übernimmt er in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Der Kunde hat nach Gefahrübergang bzw. Abnahme des Produktes dieses unverzüglich auf seine Funktionsfähigkeit zu untersuchen und festgestellte Mängel sowie verdeckte Mängel nach deren Entdeckung dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 5 Tagen, schriftlich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.

5. a) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Informationen und nachprüfbare Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Mangelfeststellung erforderlich sind.

b) Kann bei einer Überprüfung durch den Verkäufer der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.

6. Im Fall des Vorliegens eines Mangels ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl zunächst den dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu unternehmen. § 440 BGB

7. a) Sofern die Nacherfüllung scheitert, bleiben dem Kunden nach Fristsetzung seine Rechte aus § 437 Ziffer 2 und 3 BGB vorbehalten. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen; die Frist muss mindestens 14 Werktage betragen.

b) Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung bzw. das Produkt nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

c) Das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung entfällt erst mit Leistung des Schadensersatzes, selbst wenn der Kunde es zuvor bereits verlangt hat.

8. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

9. Nicht als Mangel gelten insbesondere die durch das Naturprodukt bedingten Abweichungen in Maßen, Maser- und Farbnuancen.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Rücknahme des Liefergegenstandes zu verlangen.

b) In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

c) Der Verkäufer ist nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich MwSt.) seiner Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

d) Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen.

f) Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

g) Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

h) Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Faktura Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung.

i) Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilmäßige Miteigentum an der neuen Sache auf den Verkäufer überträgt. Das Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den Verkäufer unentgeltlich.

j) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

k) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

l) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

 

§ 11 Haftungsbeschränkung

1. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin haftet für Ansprüche wegen des Fehlens von garantierten Eigenschaften sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren gesetzlichen Vertretern und/oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

2. a). Sonstige Schadensersatzansprüche, die aus einem Verzug von WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin, einer von WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin zu vertretenden Unmöglichkeit oder der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), resultieren, sind auf solche Schäden begrenzt, die bei vertragsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise entstehen und vorhersehbar sind.

b) In einem solchen Fall ist die Haftung auf die Höhe des zweifachen des zum Zeitpunkt der Bestellung gezahlten Verkaufspreises begrenzt.

3. Eine weiter gehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Ansprüche, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden des Kunden.

4. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung sowie bei Übernahme einer Garantie durch den Verkäufer.

5. Beruft sich der Kunde auf die Übernahme einer Garantie, so trägt er für das Vorliegen eines Garantiefalles die Beweislast. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

§ 12 Sitz und Haftung

  1. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin hat seinen Sitz in Deutschland. Geschäftsführender Gesellschafter ist WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR, Königsheideweg 9b, 12437 Berlin.

  2. WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin ist telefonisch unter +49 (0) 160- 7859491 erreichbar. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail steht die Adresse ralfscholl@winterkoenig.com zur Verfügung.

 

§ 13. Datenspeicherung

Wir informieren den Käufer hiermit darüber, dass der Verkäufer die im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhobenen firmen- und ggf. personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.

Darüber hinaus gelten die Hinweise zur Privatsphäre und zum Datenschutz der WinterKoenig Gitarrenkonzeption Scholl & Stellwag GbR Berlin.

Datenschutz

 

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).

  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  3. Der Geschäftssitz des Verkäufers ist der Erfüllungsort.

  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.